Auch wenn Sie das Bett verlassen können, bitten wir Sie, sich zu den ärztlichen Visiten, zur Durchführung pflegerischer Tätigkeiten bzw. zur Durchführung von Untersuchungen und Therapien (z. B. Physio- und Ergotherapie) und zu den Mahlzeiten in Ihrem Krankenzimmer aufzuhalten. Das Krankenhausgelände dürfen Patient*innen nur mit Einwilligung der Ärztin/des Arztes verlassen, wobei Beurlaubungen nicht möglich sind. Patient*innen, die aufstehen dürfen, werden gebeten, außerhalb des Krankenzimmers einen Bademantel oder Morgenrock, bei Aufenthalt in der Eingangshalle und außerhalb des Krankenhausgebäudes Freizeit- oder Straßenkleidung zu tragen. Das Betreten anderer Patientenzimmer ist untersagt bzw. bedarf einer Genehmigung. Kranken, Begleitpersonen und Besucher*innen ist der Aufenthalt in den Diensträumen des Krankenhauspersonals sowie in den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen nicht gestattet.
Patient*innen mit infektiösen Erkrankungen dürfen das Patientenzimmer nur mit Genehmigung der Ärztin/des Arztes, der Hygienefachkraft oder des Pflegepersonals und unter Beachtung der angeordneten Maßnahmen verlassen. Die Cafeteria sollten Sie aus hygienischen Gründen nicht mit sichtbaren Urinbeuteln oder Drainagesystemen besuchen.
Beim Aufenthalt außerhalb des St.-Clemens-Hospitals/ Gesundheitscampus St.-Clemens begibt sich die Patientin/der Patient automatisch aus dem Haftungsbereich der Klinik.