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Hausordnung

für Patient*innen und Besucher*innen des St.-Clemens-Hospitals Geldern

Wir begrüßen Sie herzlich in den Einrichtungen der cusanus trägergesellschaft trier mbH, Betriebsstätte St.-Clemens-Hospital Geldern. Es ist unser Bemühen, allen Patienten den Aufenthalt im Hause so angenehm wie möglich zu gestalten und alles zu tun, was zur Heilung und Linderung beiträgt. Allerdings erfordert die Behandlung kranker Menschen gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme. Die Hausordnung soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte Patientenversorgung sowie auf den sicheren Betrieb der Einrichtungen, Apparate, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten. Sie ist auf den gesamten Bereich des St.-Clemens-Hospitals Geldern einschließlich der Außenanlagen verbindlich anzuwenden und ergänzt die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, indem Sie folgende Hinweise sorgfältig beachten:

Allgemeine Verpflichtungen

  • Wir bitten Sie, den Anordnungen der Ärzte, des Pflegepersonals, der Krankenhausverwaltung sowie anderer Mitarbeitenden des Hauses (erkennbar am Namensschild) Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in Brand- und Katastrophenfällen.
  • Jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen notwendigen, angeordneten Hygiene-, Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen.
  • Aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes NRW ist in sämtlichen Gebäuden das Rauchen nicht gestattet. Wenn Sie dennoch nicht verzichten wollen und der Arzt es Ihnen erlaubt, gibt es außerhalb des Gebäudes einen extra gekennzeichneten Raucherbereich.
  • Fernseh- und Audiogeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Bitte berücksichtigen Sie beim Betrieb dieser Geräte auch die Intimsphäre und das Ruhebedürfnis Ihrer Mitpatienten und passen Sie die Lautstärke der verschiedenen Medien den Umständen an.
  • Der Konsum von Drogen und Rauschmitteln (u.a. Cannabis) ist im St-Clemens-Hospital sowie auf dem gesamten Gesundheitscampus St.-Clemens Geldern verboten. Ein Verstoß führt zur sofortigen Entlassung und Benachrichtigung der Polizei. Über den Abbruch der Heilbehandlung erfolgt eine entsprechende Information an den Kostenträger.
  • Im Krankenhaus und auf den Stationen gilt ein striktes Alkoholverbot. Bitte beachten Sie, dass Alkohol in Verbindung mit Medikamenten erhebliche Nebenwirkungen verursachen und Ihr behandelnder Arzt medizinische Einwände geltend machen kann.
  • Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Krankenhausbereich bedürfen der vorherigen Genehmigung des Klinikdirektors. Bei der Aufnahme privater Fotos/Videos ist zudem die Privatsphäre und der Datenschutz anderer Patienten sowie der Mitarbeitenden zu wahren.

Besuchszeiten

Ihren Besuch heißen wir herzlich willkommen. Wenn wir auch keine festen Besuchszeiten haben, so bitten wir Sie, Ihren Besuch nicht vor 9:00 Uhr, nicht während der Mittagsruhe von 12:30 bis 13:30 Uhr und nicht nach 21:30 Uhr zu empfangen.

Zum Wohl der Patienten kann der zuständige Arzt oder die Stationsleitung Besuche untersagen oder nur bestimmten Personen gestatten. Wenn dies erforderlich erscheint, können Besuchsbeschränkungen - auch im Interesse der Gesamtheit unserer Patienten - durch die Betriebsleitung verfügt werden. Verhalten Sie sich bitte während Ihres Besuches rücksichtsvoll und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Nachtruhe ist in einem Krankenhaus eine wesentliche Voraussetzung für den Genesungsprozess aller Patienten. Auf der Intensivstation und bei infektiösen Patienten sind Besuche in der Regel nur nach Absprache mit dem Pflegedienst der Station möglich.

Sollte Ihr Besuch selbst oder Personen in dessen häuslichem Umfeld unmittelbar von Infektionskrankheiten betroffen sein oder Symptome wie Fieber, Durchfall oder Erbrechen aufweisen, ist der Krankenbesuch untersagt.

Der Besuch wird gebeten, das Patientenzimmer bei der Visite oder pflegerischen Tätigkeiten zu verlassen.

Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit

Die Sauberkeit ist uns in unserem Haus besonders wichtig. Wir bitten Sie daher, Zimmer, Flure, Toiletten und Außenanlagen pfleglich zu behandeln und nicht zu verunreinigen. Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

Einrichtungsgegenstände und im Zusammenhang mit der Behandlung benutzte Geräte sind schonend und mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen und die selbstständige Bedienung von Behandlungsgeräten sind untersagt. Vorhandene oder sich abzeichnende Schäden sind möglichst umgehend dem Pflegepersonal zu melden.

Bei fahrlässiger Beschädigung oder mutwilliger Zerstörung entsteht Schadensersatzpflicht. Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt.

Wertgegenstände

Schmuck und Wertgegenstände sollten nicht mit in das Krankenhaus gebracht werden. Sollte nicht darauf verzichtet werden können, besteht die Möglichkeit, Geld und Wertsachen bei der Patientenverwaltung im Tresor zu deponieren. Bitte achten Sie auf Ihr Geld und Ihre Wertgegenstände, da wir bei Verlust keine Haftung übernehmen können. Das gleiche gilt für persönliche Gegenstände wie z. B. Laptop, Mobiltelefon, Radio, Gepäck usw. Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte umgehend an das Pflegepersonal.

Heil- und Arzneimittel

Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Patienten von den Ärzten oder auf ärztliche Anweisung durch das Pflegepersonal verabreicht. Ausnahmen hiervon sind nach ärztlicher Anordnung möglich.
Patienten dürfen unter keinen Umständen andere, als die verordneten Mittel einnehmen. Das Pflegepersonal ist berechtigt, vorgefundene Arzneimittel in Verwahrung zu nehmen.

Nahrungsmittel und Getränke

Ihre Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Verordnung. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie andere Nahrungsmittel und Getränke nur in Absprache mit Ihrem Arzt zu sich nehmen. Aus hygienischen Gründen, die im Krankenhaus eine herausragende Rolle spielen, dürfen wir Sie bitten, keine Speisereste in Ihrem Zimmer aufzubewahren.

Radio, Fernsehen und Mobiltelefon

Aus technischen Gründen dürfen in der Klinik keine privaten Rundfunk- und Fernsehgeräte benutzt werden. Allen Patienten stehen fest installierte Fernsehgeräte und mehrere Rundfunkprogramme zur Verfügung, die für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes benutzt oder angemietet werden können.

Brandschutz

Aufgrund der erhöhten Brandgefahr ist das Abbrennen von offenem Licht (z. B. Kerzen) in Patientenzimmern und Aufenthaltsräumen streng untersagt. Das Aufstellen und Benutzen privater Elektrogeräte ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet. Ausgenommen sind Rasierapparat und Fön. Wärmeabstrahlende Haushaltsgeräte wie z. B. Fernsehgeräte, HiFi-Anlagen Heizkissen, Herdplatten, Kühlschränke, Mikrowellen/Backöfen, Kaffeemaschinen, Mixer, Toaster, Ventilatoren/Klimaanlagen, Wasserkocher oder Tauchsieder sind grundsätzlich nicht gestattet. Private Matratzen jeglicher Art, einschließlich aller energetisch betriebenen Antidekubitus-Matratzen, sind ebenfalls nicht gestattet. Ausnahmen für bestimmte Geräte werden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch den Technischen Dienst zugelassen, nachdem sie einer technischen Prüfung unterzogen wurden.

Bitte leisten Sie im Brandfall oder bei Brandgefahr den Anweisungen unserer Mitarbeitenden und der Feuerwehr Folge. Benutzen Sie nicht die Fahrstühle, sondern die gekennzeichneten Fluchtwege.

Aufenthalt in den Patientenzimmern und außerhalb

Auch wenn Sie das Bett verlassen können, bitten wir Sie, sich zu den ärztlichen Visiten, zur Durchführung pflegerischer Tätigkeiten bzw. zur Durchführung von Untersuchungen und Therapien (z.B. Physio- und Ergotherapie) und zu den Mahlzeiten in Ihrem Krankenzimmer aufzuhalten. Das Krankenhausgelände dürfen Patienten nur mit Einwilligung der Ärzte verlassen, wobei Beurlaubungen nicht möglich sind. Patienten, die aufstehen dürfen, werden gebeten, außerhalb des Krankenzimmers einen Bademantel oder Morgenrock, bei Aufenthalt in der Eingangshalle und außerhalb des Krankenhausgebäudes Freizeit- oder Straßenkleidung zu tragen. Das Betreten anderer Patientenzimmer ist untersagt bzw. bedarf einer Genehmigung. Kranken, Begleitpersonen und Besuchern ist der Aufenthalt in den Diensträumen des Krankenhauspersonals sowie in den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen nicht gestattet.

Patienten mit infektiösen Erkrankungen dürfen das Patientenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes, der Hygienefachkraft oder des Pflegepersonals und unter Beachtung der angeordneten Maßnahmen verlassen.

Beim Aufenthalt außerhalb des St.-Clemens-Hospitals/ Gesundheitscampus St.-Clemens Geldern begibt sich der Patient automatisch aus dem Haftungsbereich der Klinik.

Seelsorge

Unsere Patienten werden nicht nur medizinisch versorgt, sondern auf Wunsch auch seelsorgerisch betreut. Wir bitten Sie daher, die religiösen Gefühle aller Anwesenden zu respektieren. Wenn Sie den Besuch einer Seelsorgeperson wünschen, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal. Es wird die von Ihnen gewünschte, bzw. diensthabende Seelsorgeperson benachrichtigen.

Haustiere

Mit Ausnahme speziell ausgebildeter Blindenführhunde ist es aus hygienischen Gründen nicht gestattet, Hunde oder andere Haustiere auf das Klinikgelände mitzubringen. Wir bitten Sie, im Sinne des Tierschutzes keine Haustiere in Ihrem Fahrzeug unbeaufsichtigt zu lassen.

Gewerbliche oder politische Betätigung

Ohne Erlaubnis des Klinikdirektors ist es nicht erlaubt, in der Klinik ein Gewerbe zu betreiben, sich wirtschaftlich zu betätigen oder für politische oder weltanschauliche Ziele zu werben bzw. zu sammeln. Druckschriften dürfen ebenfalls nur mit Genehmigung des Klinikdirektors ausgelegt oder verteilt werden.

Spiel um Geld oder Geldeswert

Die Veranstaltung von Glücksspielen um Geld und andere Werte ist nicht gestattet.

Anregungen

Sie als Patient können sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden schriftlich oder mündlich an die entsprechenden ärztlichen und pflegerischen Stellen, die Patientenbeschwerdestelle oder die Patientenfürsprecherin, das Qualitätsmanagement oder den Klinikdirektor wenden. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Meinung/Kritik auf dem Formular „Lob und Kritik“, das Sie bei der Aufnahme erhalten haben, zu dokumentieren.

Verstöße gegen die Hausordnung

Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen diese Hausordnung können Patienten, Besucher und andere Personen aus dem Krankenhaus verwiesen werden (Hausverbot). Die Stations- und Abteilungsärzte sind gehalten, Patienten die gegen die Hausordnung verstoßen, mit Ausnahme solcher, die sich in einem akuten lebensbedrohlichen Zustand befinden, nicht weiter zu behandeln. In Abwesenheit der Betriebsleitung übt der diensthabende Leitende Arzt das Hausrecht aus. Darüber hinaus üben die zuständigen Pflegeleitungen, Stationsleitungen und im Nachtdienst beschäftigten Pflegekräfte in den jeweiligen Bereichen, bei Unabkömmlichkeit des diensthabenden Leitenden Arztes, das Hausrecht während des Nachtdienstes aus.

Geltungsbereich

Diese Hausordnung ist für alle Patienten, Begleitpersonen, Besucher und sonstige Personen verbindlich, die im Haus ein- und ausgehen. Mit der Krankenhausaufnahme erkennen Sie diese Hausordnung an und sind verpflichtet, Anordnungen der Ärzte, des Pflegepersonals und der Verwaltung zu beachten.

Parkplatznutzung

Am St.-Clemens-Hospital stehen kostenpflichtige Parkplätze für Patienten, Besuchspersonen und Mitarbeitende zur Verfügung, die durch ein unabhängiges externes Unternehmen betrieben werden.

Wir sind daher für alle Parkplatzangelegenheiten nicht in der Verantwortung und können Ihnen keine Fragen zur Parkplatznutzung beantworten. Wir machen Sie auch darauf aufmerksam, dass wir nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen aufkommen.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Parkplatznutzung direkt an den Betreiber des Parkplatzes:

Stadtwerke Geldern GmbH
Markt 25
47608 Geldern

Telefon: 0800 93 33 000
E-Mail: parkenamclemens@swgeldern.de
www.parkenamclemens.de

 

Ausnahmeregelung

Änderungen der Hausordnung aufgrund aktueller Gegebenheiten – zum Beispiel aus Gründen des Infektionsschutzes oder aktueller Hygienevorgaben – sind möglich und haben Vorrang. Bitte erkundigen Sie sich nach den derzeit geltenden Regelungen.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form, das generische Maskulinum, verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen und entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Info & Kontakt

Kontakt

St.-Clemens-Hospital Geldern
Clemensstraße 6
47608 Geldern

Telefon 02831 390-0
Telefax 02831 390-3000
verwaltung@clemens-hospital.de