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Entlassmanagement

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. ln bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegedien­sten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellen die behandelnden Ärzte und Pflegenden im St.-Clemens-Hospital fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. lst es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch ihre Ansprechpartner im St.-Clemens-Hospital informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen informiert und zu den Beratungen hinzugezogen.

Einwilligung der Patientin/des Patienten
Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. lm Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Zu diesem Zweck werden unter Umständen Patientendaten an die Beteiligten übermittelt. Dies setzt eine schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Eine entsprechende Einwilligungserklärung wird allen Patienten bei der Anmeldung im St.-Clemens-Hospital zur Unterschrift ausgehändigt.

Entlassmanagement durch externe Stellen
Das St.-Clemens-Hospital kann Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Kein Entlassmanagement
Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, kann er seine Einwilligung verweigern.  Eine mögliche Folge ist, dass Anschlussmaßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Gleiches gilt bei Widerruf der Einwilligung.

Widerruf der Einwilligung
Eine bereits erteilte Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, muss der vollständigen Widerruf gegenüber dem St.-Clemens-Hospital erklärt werden.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so muss der Widerruf entsprechend formuliert werden.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte

Info & Kontakt

Kontakt

St.-Clemens-Hospital Geldern
Clemensstraße 6
47608 Geldern

Telefon 02831 390-0
Telefax 02831 390-3000
verwaltung@clemens-hospital.de

 

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