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Mitaufnahme einer Begleitperson

In einigen Fällen bietet das St.-Clemens-Hospital die Mitaufnahme von Begleitpersonen an, z. B. die Aufnahme eines Elternteils während der stationären Behandlung des Kindes oder die Aufnahme des Vaters im Familienzimmer nach der Entbindung. Voraussetzung ist immer, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Die Buchung eines Familienzimmers ist ausschließlich als Wahlleistung möglich und wird nicht von den Krankenkassen  übernommen.

Besteht eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme von Begleitpersonen, werden die Kosten meist durch die Krankenkasse getragen. Die medizinische Notwendigkeit besteht in der Regel bei Säuglingen und Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. Hier ist keine weitere Begründung erforderlich. Auf Antrag kann die Mitaufnahme auch bei älteren Kindern durch die Krankenkasse bewilligt werden, wenn bestimmte Indikationen vorliegen, z. B.

  • bei stationärer Aufnahme im Notfall
  • bei schwerer oder sogar lebensbedrohlicher Erkrankung
  • bei Behinderung
  • bei geplanten Schulungsmaßnahmen der Begleitperson oder
  • bei Kindern mit Verständigungsproblemen.

Natürlich besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Mitaufnahme im Rahmen der Wahlleistungen zu vereinbaren.  

Info & Kontakt

Kontakt

St.-Clemens-Hospital Geldern
Clemensstraße 6
47608 Geldern

Telefon 02831 390-0
Telefax 02831 390-3000
verwaltung@clemens-hospital.de

 

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