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Was ist der BFD und wer kann mitmachen?

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein freiwilliges Engagement in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Ein BFD kann zwischen 6 und 18 Monate dauern und eignet sich für alle,

die nach der Schulzeit oder dem Studium praktisch tätig sein wollen,
• die noch nicht wissen, wie es beruflich weitergeht und die sich orientieren möchten,
• die ein bestimmtes Berufsfeld kennenlernen wollen,
• die die Wartezeit bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums sinnvoll überbrücken wollen,
• die sich neu orientieren möchten,
• die einfach Gutes tun wollen, für die Gesellschaft und andere Menschen.


Einen Bundesfreiwilligendienst können alle machen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und somit mindestens 16 Jahre alt sind. Ansonsten spielen Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses in der Regel keine Rolle.

  • Für Personen unter 18 Jahren gelten dabei die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, zum Beispiel keine Nachtarbeit, angepasste Arbeitszeiten, gesonderte Pausenregelungen.
     
  • Ausländer benötigen, je nach Herkunftsland, ein Visum für die Durchführung eines Freiwilligendienstes in Deutschland und eine Aufenthaltserlaubnis, die sie zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt.
    (Kein Visum benötigen neben den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika.)

Weitere Infos zum Bundesfreiwilligendienst findest Du hier:

Was sind Deine Aufgaben?

Du arbeitest auf einer Pflegestation und unterstützt dabei z. B. das examinierte Pflegepersonal oder die Alltagshelfer. Zu deinen Aufgaben gehören u. a. :

  • Unterstützung von hilfebedürftigen Patient*innen bei der Organisation ihrer Alltagsroutinen wie Grundpflege, An- und Umkleiden, Ernährung etc.
  • Organisation von Beschäftigungsangeboten für unsere geriatrischen Patient*innen
  • Begleitung der Patient*innen zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen

Wird der BFD bezahlt?

Du bekommst ein Taschengeld in Höhe von 453 € monatlich (Stand 2024) und bist automatisch Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitskleidung wird dir vom Krankenhaus gestellt.


Gibt es Urlaub und wenn ja, wie viele Tage?

Urlaub und pädagogische Begleitung:

  • Während des BFD hast Du Anspruch auf kostenfreie Bildungstage in einem Bildungszentrum. Die Anzahl der Tage richtet sich nach der Dienstzeit. Bei einer zwölfmonatigen Dienstdauer sind beispielsweise 25 Bildungstage vorgesehen.
     
  • Während des zwölfmonatigen BFD stehen dir 30 Urlaubstage zu. Bei kürzeren oder längeren Dienstzeiten werden die Urlaubstage entsprechend angepasst.

Gibt es Ermäßigungen?

Du erhältst einen Freiwilligenausweis. Damit erhälst Du z. B. Ermäßigung bei Fahrkarten, im Museum, Schwimmbad oder Kino.


Welche Vorteile habe ich durch den BFD?

Erfolgreiche Absolventen des BFD werden bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen bevorzugt behandelt.


Weitere Informationan

Ausführliche Informationen zum BFD findest du auf den Seiten des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben oder beim Bistum Münster.

Noch Fragen? Wir sind für Dich da!

Hauptamtliche Praxisanleiterin, Dozentin im Gesundheitswesen

Telefon 02831 390-2017
Telefax 02831 390-3010

Hauptamtlicher Praxisanleiter, Berufspädagoge im Gesundheitswesen BA, Wundexperte ICW

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Hauptamtliche Praxisanleiterin, Medizinpädagogin und Gesundheitspsychologin

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Info & Kontakt

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Johanna Thockok
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Janice Pötters-Janßen
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Martin Raab
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E-Mail: hpa@clemens-hospital.de 

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