Während des Aufenthalts

St.-Clemens-Hospital Geldern

Patienten & Besucher

Liebe Patientin, lieber Patient

Wir begrüßen Sie in unserem Krankenhaus und danken Ihnen, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Sie können sicher sein, dass uns Ihr Wohlbefinden am Herzen liegt. Bei unseren  Mitarbeitenden sind Sie in guten Händen.
Die Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte werden Sie während Ihres stationären Aufenthaltes über alle diagnostischen und therapeutischen Schritte informieren. Um Ihnen Orientierung in weiteren Fragen, haben wir hier einige wesentliche Punkte für Sie aufgeführt. Sollten Sie darüber hinaus Informationen benötigen, wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen der Pflege.
Wir wünschen Ihnen gute Genesung.

Hausordnung

Hilfreich zu wissen

Besuchszeiten

Ihren Besuch heißen wir herzlich willkommen. Wenn wir auch keine festen Besuchszeiten haben, so bitten wir Sie, Ihren Besuch nicht vor 9:00 Uhr, nicht während der Mittagsruhe von 12:30 bis 13:30 Uhr und nicht nach 21:30 Uhr zu empfangen.

Zum Wohl der Patientinnen und Patienten kann die zuständige Ärztin oder der zuständige Arzt oder die Stationsleitung Besuche untersagen oder nur bestimmten Personen gestatten. Wenn dies erforderlich erscheint, können Besuchsbeschränkungen - auch im Interesse der Gesamtheit unserer Patientinnen und Patienten - durch die Betriebsleitung verfügt werden. Verhalten Sie sich bitte während Ihres Besuches rücksichtsvoll und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Nachtruhe ist in einem Krankenhaus eine wesentliche Voraussetzung für den Genesungsprozess aller Patientinnen und Patienten. Auf der Intensivstation und bei infektiösen Patientinnen und Patienten sind Besuche in der Regel nur nach Absprache mit dem Pflegedienst der Station möglich.

Sollte Ihr Besuch selbst oder Personen in dessen häuslichem Umfeld unmittelbar von Infektionskrankheiten betroffen sein oder Symptome wie Fieber, Durchfall oder Erbrechen aufweisen, ist der Krankenbesuch untersagt.

Der Besuch wird gebeten, das Patientenzimmer bei der Visite oder pflegerischen Tätigkeiten zu verlassen.

Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit

Die Sauberkeit ist uns in unserem Haus besonders wichtig. Wir bitten Sie daher, Zimmer, Flure, Toiletten und Außenanlagen pfleglich zu behandeln und nicht zu verunreinigen. Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

Einrichtungsgegenstände und im Zusammenhang mit der Behandlung benutzte Geräte sind schonend und mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen und die selbstständige Bedienung von Behandlungsgeräten sind untersagt. Vorhandene oder sich abzeichnende Schäden sind möglichst umgehend dem Pflegepersonal zu melden.

Bei fahrlässiger Beschädigung oder mutwilliger Zerstörung entsteht Schadensersatzpflicht. Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt.

Beispielbild für Sauberkeit

Mitaufnahme einer Begleitperson

In einigen Fällen bietet das St.-Clemens-Hospital die Mitaufnahme von Begleitpersonen an, z. B. die Aufnahme eines Elternteils während der stationären Behandlung des Kindes oder die Aufnahme des Vaters im Familienzimmer nach der Entbindung. Voraussetzung ist immer, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Die Buchung eines Familienzimmers ist ausschließlich als Wahlleistung möglich und wird nicht von den Krankenkassen übernommen.

Besteht eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme von Begleitpersonen, werden die Kosten meist durch die Krankenkasse getragen. Die medizinische Notwendigkeit besteht in der Regel bei Säuglingen und Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. Hier ist keine weitere Begründung erforderlich. Auf Antrag kann die Mitaufnahme auch bei älteren Kindern durch die Krankenkasse bewilligt werden, wenn bestimmte Indikationen vorliegen, z. B.

  • bei stationärer Aufnahme im Notfall
  • bei schwerer oder sogar lebensbedrohlicher Erkrankung
  • bei Behinderung
  • bei geplanten Schulungsmaßnahmen der Begleitperson oder
  • bei Kindern mit Verständigungsproblemen.

Natürlich besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Mitaufnahme im Rahmen der Wahlleistungen zu vereinbaren.

Wertgegenstände

Schmuck und Wertgegenstände sollten nicht mit in das Krankenhaus gebracht werden. Sollte nicht darauf verzichtet werden können, besteht die Möglichkeit, Geld und Wertsachen bei der Patientenverwaltung im Tresor zu deponieren. Bitte achten Sie auf Ihr Geld und Ihre Wertgegenstände, da wir bei Verlust keine Haftung übernehmen können. Das gleiche gilt für persönliche Gegenstände wie z. B. Laptop, Mobiltelefon, Radio, Gepäck usw. Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte umgehend an das Pflegepersonal.

Heil- und Arzneimittel

Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Patienten von den Ärzten oder auf ärztliche Anweisung durch das Pflegepersonal verabreicht. Ausnahmen hiervon sind nach ärztlicher Anordnung möglich.
Patientinnen und Patienten dürfen unter keinen Umständen andere, als die verordneten Mittel einnehmen. Das Pflegepersonal ist berechtigt, vorgefundene Arzneimittel in Verwahrung zu nehmen.

Nahrungsmittel und Getränke

Ihre Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Verordnung. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie andere Nahrungsmittel und Getränke nur in Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu sich nehmen. Aus hygienischen Gründen, die im Krankenhaus eine herausragende Rolle spielen, dürfen wir Sie bitten, keine Speisereste in Ihrem Zimmer aufzubewahren.

Radio, Fernsehen und Mobiltelefon

Aus technischen Gründen dürfen in der Klinik keine privaten Rundfunk- und Fernsehgeräte benutzt werden. Allen Patienten stehen fest installierte Fernsehgeräte und mehrere Rundfunkprogramme zur Verfügung, die für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes benutzt oder angemietet werden können.

Seelsorge

Unsere Patientinnen und Patienten werden nicht nur medizinisch versorgt, sondern auf Wunsch auch seelsorgerisch betreut. Wir bitten Sie daher, die religiösen Gefühle aller Anwesenden zu respektieren. Wenn Sie den Besuch einer Seelsorgeperson wünschen, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal. Es wird die von Ihnen gewünschte, bzw. diensthabende Seelsorgeperson benachrichtigen.

Haustiere

Mit Ausnahme speziell ausgebildeter Blindenführhunde ist es aus hygienischen Gründen nicht gestattet, Hunde oder andere Haustiere auf das Klinikgelände mitzubringen. Wir bitten Sie, im Sinne des Tierschutzes keine Haustiere in Ihrem Fahrzeug unbeaufsichtigt zu lassen.

Gewerbliche oder politische Betätigung

Ohne Erlaubnis des Klinikdirektors ist es nicht erlaubt, in der Klinik ein Gewerbe zu betreiben, sich wirtschaftlich zu betätigen oder für politische oder weltanschauliche Ziele zu werben bzw. zu sammeln. Druckschriften dürfen ebenfalls nur mit Genehmigung des Klinikdirektors ausgelegt oder verteilt werden.

Spiel um Geld oder Geldeswert

Die Veranstaltung von Glücksspielen um Geld und andere Werte ist nicht gestattet.

Anregungen

Sie als Patientin oder Patient können sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden schriftlich oder mündlich an die entsprechenden ärztlichen und pflegerischen Stellen, die Patientenbeschwerdestelle oder die Patientenfürsprecherin, das Qualitätsmanagement oder den Klinikdirektor wenden. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Meinung/Kritik auf dem Formular „Lob und Kritik“, das Sie bei der Aufnahme erhalten haben, zu dokumentieren.

Geltungsbereich

Diese Hausordnung ist für alle Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen, Besuchende und sonstige Personen verbindlich, die im Haus ein- und ausgehen. Mit der Krankenhausaufnahme erkennen Sie diese Hausordnung an und sind verpflichtet, Anordnungen der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals und der Verwaltung zu beachten.

Verstöße gegen die Hausordnung

Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen diese Hausordnung können Patientinnen und Patienten, Besuchenden und andere Personen aus dem Krankenhaus verwiesen werden (Hausverbot). Die Stations- und Abteilungsärztinnen und -ärzte sind gehalten, Patientinnen und Patienten die gegen die Hausordnung verstoßen, mit Ausnahme solcher, die sich in einem akuten lebensbedrohlichen Zustand befinden, nicht weiter zu behandeln. In Abwesenheit der Betriebsleitung übt die diensthabende Leitenden Ärztin oder der diensthabende Leitende Arzt das Hausrecht aus. Darüber hinaus üben die zuständigen Pflegeleitungen, Stationsleitungen und im Nachtdienst beschäftigten Pflegekräfte in den jeweiligen Bereichen, bei Unabkömmlichkeit der diensthabenden Leitenden Ärztin oder des diensthabenden Leitenden Arztes, das Hausrecht während des Nachtdienstes aus.

Brandschutz

Aufgrund der erhöhten Brandgefahr ist das Abbrennen von offenem Licht (z. B. Kerzen) in Patientenzimmern und Aufenthaltsräumen streng untersagt. Das Aufstellen und Benutzen privater Elektrogeräte ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet. Ausgenommen sind Rasierapparat und Fön. Wärmeabstrahlende Haushaltsgeräte wie z. B. Fernsehgeräte, HiFi-Anlagen Heizkissen, Herdplatten, Kühlschränke, Mikrowellen/Backöfen, Kaffeemaschinen, Mixer, Toaster, Ventilatoren/Klimaanlagen, Wasserkocher oder Tauchsieder sind grundsätzlich nicht gestattet. Private Matratzen jeglicher Art, einschließlich aller energetisch betriebenen Antidekubitus-Matratzen, sind ebenfalls nicht gestattet. Ausnahmen für bestimmte Geräte werden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch den Technischen Dienst zugelassen, nachdem sie einer technischen Prüfung unterzogen wurden.

Bitte leisten Sie im Brandfall oder bei Brandgefahr den Anweisungen unserer Mitarbeitenden und der Feuerwehr Folge. Benutzen Sie nicht die Fahrstühle, sondern die gekennzeichneten Fluchtwege.

Aufenthalt in den Patientenzimmern und außerhalb

Auch wenn Sie das Bett verlassen können, bitten wir Sie, sich zu den ärztlichen Visiten, zur Durchführung pflegerischer Tätigkeiten bzw. zur Durchführung von Untersuchungen und Therapien (z.B. Physio- und Ergotherapie) und zu den Mahlzeiten in Ihrem Krankenzimmer aufzuhalten. Das Krankenhausgelände dürfen Patientinnen und Patienten nur mit Einwilligung der Ärztinnen und Ärzte verlassen, wobei Beurlaubungen nicht möglich sind. Patientinnen und Patienten, die aufstehen dürfen, werden gebeten, außerhalb des Krankenzimmers einen Bademantel oder Morgenrock, bei Aufenthalt in der Eingangshalle und außerhalb des Krankenhausgebäudes Freizeit- oder Straßenkleidung zu tragen. Das Betreten anderer Patientenzimmer ist untersagt bzw. bedarf einer Genehmigung. Kranken, Begleitpersonen und Besuchenden ist der Aufenthalt in den Diensträumen des Krankenhauspersonals sowie in den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen nicht gestattet.

Parkplatznutzung

Am St.-Clemens-Hospital stehen kostenpflichtige Parkplätze für Patientinnen und Patienten, Besuchspersonen und Mitarbeitende zur Verfügung, die durch ein unabhängiges externes Unternehmen betrieben werden.

Wir sind daher für alle Parkplatzangelegenheiten nicht in der Verantwortung und können Ihnen keine Fragen zur Parkplatznutzung beantworten. Wir machen Sie auch darauf aufmerksam, dass wir nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen aufkommen.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Parkplatznutzung direkt an den Betreiber des Parkplatzes:

Stadtwerke Geldern GmbH
Markt 25
47608 Geldern

Telefon: 0800 93 33 000
E-Mail: parkenamclemens@swgeldern.de
www.parkenamclemens.de 

Ausnahmeregelung

Änderungen der Hausordnung aufgrund aktueller Gegebenheiten – zum Beispiel aus Gründen des Infektionsschutzes oder aktueller Hygienevorgaben – sind möglich und haben Vorrang. Bitte erkundigen Sie sich nach den derzeit geltenden Regelungen.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form, das generische Maskulinum, verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen und entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Ihre Unterbringung

In unserem Bettenhaus bieten wir auf drei interdisziplinären Stationen einen hohen Komfort für unsere Patientinnen und Patienten:

  • Station A0 (Erdgeschoss), Wahlleistungsstation, 1-2-Bett-Zimmer
  •  Station A1 (1. Obergeschoss), Internistische Station für Patientinnen und Patienten der Klinik für Innere Medizin, Nierenheilkunde und Bluthochdruckerkrankungen, der Klinik für Kardiologie und der Klinik für Gastroenterologie, 3-Bett-Zimmer
  • Station A2 (2. Obergeschoss), Chirurgische Station für Patientinnen und Patienten der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie, der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie inkl. Interdisziplinäres Bauchzentrum und Urologie, 3-Bett-Zimmer

Alle Zimmer sind modern ausgestattet und verfügen über ein eigenes Badezimmer. Vorhänge zwischen den Patientenplätzen bieten ein Plus an Privatsphäre. WLAN, Telefon, Farbfernseher und Radio gehören zur Ausstattung. 

Die Stationen der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Klinik für Kinder und Jugendliche sind im Altbau untergebracht. Die Modernisierung der Zimmer ist geplant.
Gleiches gilt für die Fachabteilung Geriatrie , in der regelhaft eine Unterbringung in Zweibett-Zimmern vorgesehen ist. Zusätzliche Leistungen können Sie hier auch in Anspruch nehmen, wenn Sie die entsprechende Wahlleistung anmelden.

Bei Fragen zur Unterbringung wenden Sie sich bitte an das Team der Patientenverwaltung, Telefon 02831 390-1250.

Wahlleistungen

Die Unterbringung in unserem Haus und die medizinische sowie pflegerische Versorgung entsprechen hohen Anforderungen. Trotzdem können Sie unabhängig davon auch noch zusätzliche Leistungen gegen Aufpreis in Anspruch nehmen:

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Unterbringung einer Begleitperson

Wenn Sie diese Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Wahlleistungsmanagerin.

Wahlleistungszimmer auf Station A0

Ernährung

Kiosk / Café

Kiosk und Café befinden sich im Erdgeschoss des Gesundheitszentrums neben unserem Krankenhaus. Der Übergang befindet sich auf Station 1 E im St.-Clemens-Hospital.

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag:
    09:00 Uhr bis 17:00 Uhr 
  • Sonntag und Feiertag:
    10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Bild des Gesundheitszentrum neben dem St.-Clemens-Hospital

Essen & Trinken

Qualität ist das beste Rezept!
Diesem Leitsatz fühlen wir uns verpflichtet. Ihre optimale Versorgung und Zufriedenheit steht dabei im Mittelpunkt.

Als Grundlage dienen die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sowie die Empfehlungen des Bundesamtes für Risikobewertung. Das Speisenangebot berücksichtig die verschiedenen Kostformen und Krankheitsbilder, es ist regional, saisonal und nachhaltig angelegt. Arbeitsabläufe und Rezepturen sind im Qualitäts-Handbuch hinterlegt.

Alle Speisen werden in unserer Küche im St.-Clemens-Hospital zubereitet. Dies erlaubt es uns, bei bestimmten Krankheitsbildern, Unverträglichkeiten oder Allergien individuell auf jede Patientin und jeden Patienten eingehen zu können. Unsere Mahlzeiten sind leicht gewürzt.

Es gibt im Haus standardisierte Kostformen (Vollkost, angepasste Vollkost, kohlen-hydratdefinierte Kost, Schluckstörung, flüssige Kost) und darüber hinaus gibt es ein individuelles, den Bedürfnissen und Diäten angepasstes Angebot. Zusätzlich bieten wir eine Kinderkarte und eine Zusatzkarte für die geriatrischen Patientinnen und Patienten.

 

Küchenmitarbeiter bereiten das Mittagessen vor und schauen dabei in die Kamera.

Der kurze Weg zur Küche und zur Ernährungsberatung.
Gern dürfen Sie Fragen oder Wünsche zum Speiseangebot direkt mit uns abklären. Dies ist täglich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter 02831 390-2482 möglich.

Dem Küchenteam stehen Diätassistentinnen zur Seite, diese stehen auch für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Portrait von Claudia Ingendae
Claudia Ingendae
Küchenleitung

Parken

auf dem Gesundheitscampus St.-Clemens

Auf dem Gesundheitscampus St.-Clemens stehen in ausreichender Zahl kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Der Parkplatz wird von Stadtwerken Geldern betreut und nicht von den Einrichtungen auf dem Gesundheitscampus St.-Clemens.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Rückmeldungen deshalb direkt an die Stadtwerke

Seelsorge

Ein Krankenhausaufenthalt ist immer eine Ausnahmesituation im Leben, die Fragen aufwirft, Ängste an den Tag bringt und das Leben auf den Kopf stellen kann. Da mag es sein, dass man neben kompetenter medizinischer und pflegerischer Hilfe auch seelischen Beistand braucht. Bei der Vielzahl der Patientinnen und Patienten ist es uns nicht möglich, alle zu besuchen. Wenn Sie uns aber sprechen möchten, kommen wir gern. Sie erreichen uns über den Pflegedienst Ihrer Station.

Besuch am Krankenbett

Wenn es darum geht, zuzuhören und Trost zu spenden, sind wir Ansprechpartner für alle Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen. Wir möchten Ihnen unsere Unterstützung anbieten, um die Zeit der Krankheit besser bewältigen zu können.

Dabei werden wir von engagierten ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterstützt. Katholische und evangelische Besuchsdienste aus den Heimatpfarreien besuchen im Auftrag der Kirchengemeinden die Kranken, sofern diese bei der Aufnahme ihre Konfession angeben. Zusätzlich besucht Sie einmal in der Woche unser ehrenamtlicher Christlicher Krankenhausdienst und ist auch für kleinere Dienste offen. Die Besuchsdienste stellen gern auch einen Kontakt zu den Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorgern her. Wenn Sie einen Besuch wünschen, können Sie es uns aber auch jederzeit über die Schwestern und Pflegerinnen und Pflegern Ihrer Station wissen lassen. Wir wünschen Ihnen baldige Gesundheit, Gottes Segen, aber auch Mut und Ausdauer.

Man sieht den Kommuniondienst, wie er eine Hostie an eine Patientin überreicht.

Gebet

Auf manche Frage gibt es keine Antwort. Dann kann es trostvoll sein, die Dinge ins Gebet vor Gott zu bringen. Das tun wir gern mit Ihnen oder auch stellvertretend für Sie. Wir freuen uns auf eine Begegnung mit Ihnen! Diese kann im Krankenzimmer, im Sprechzimmer der Seelsorge oder in der Krankenhauskapelle (4. Etage) stattfinden – ganz wie Sie es wünschen.

Gespräch

Ob eine bevorstehende Operation, ein beunruhigendes Untersuchungsergebnis, eine schwierige Entscheidung oder die Sorge um einen Angehörigen – manches lässt sich besser tragen, wenn es ausgesprochen und bedacht werden kann. Dazu stehen wir Ihnen gern mit offenen Ohren zur Verfügung.

Gottesdienst

Zu unseren Gottesdiensten in der Krankenhauskapelle laden wir Sie herzlich ein.

  • Mittwoch: 18:30 Uhr Heilige Messe
  • Samstag: 18:30 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionempfang, auch für unsere Kranken im Krankenzimmer

Sonntags übertragen wir ab 10:00 Uhr das Hochamt aus der Pfarrkirche St. Maria Magdalena (Fernsehen Kanal 30, Hörfunk Kanal 1)

Kapelle des St.-Clemens Hospitals im 4.OG

Krankenhauskapelle

Falls Sie in diesem Haus einen Ort der Ruhe und Besinnung suchen, laden wir Sie ein, in unsere Kapelle in die 4. Etage zu kommen.

Neugeborenensegnung

Ein wichtiger und schöner Teil unseres Krankenhauses sind die neuen Erdenbürgerinnen und -bürger. Um das Leben zu begrüßen und zu feiern, bietet unser Seelsorgeteam nach Absprache mit den Eltern eine Segensfeier an, in der jedes Kind persönlich unter den Zuspruch der Liebe Gottes gestellt wird.

Sakramente

Die Krankenkommunion bringen wir Ihnen gern in das Zimmer. Das Sakrament der Krankensalbung ist ein Zeichen der spirituellen Stärkung, das jedem Menschen in Zeiten ernster Erkrankung offen steht.

Beichtgelegenheit: Das Sakrament der Versöhnung kann jederzeit - nach Absprache mit dem Priester - empfangen werden.

Bitte wenden Sie sich für den Empfang eines der Sakramente an die Kolleginnen und Kollegen der Pflege oder direkt an das Team der Seelsorge.

Evangelische Seelsorge

Gemeindepfarrer und ehrenamtliche Mitarbeitende der Besuchsdienstkreise aus den evangelischen Kirchengemeinden Geldern, Issum, Kerken und Sonsbeck kommen regelmäßig zu Besuchen auf die einzelnen Stationen des Hauses. Auch ist der Wunsch nach einem Gespräch oder die Abendmahlfeier am Krankenbett mit einem evangelischen Seelsorger selbstverständlich möglich. Wir vermitteln Ihnen gern jederzeit kurzfristig den Kontakt zu einem evangelischen Seelsorger. Bitte sprechen Sie uns oder die Mitarbeitenden auf den Stationen diesbezüglich an.

Portrait von Martin Naton
Martin Naton
Pastoralreferent in der Klinikseelsorge
Porträt von Katharina van Meegeren
Katharina van Meegeren
Pastoralreferentin in der Krankenhausseelsorge

Patientenfürsprache

Sozialdienst

Sturzprophylaxe

Eine Information für unsere Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige

Mit zunehmendem Alter nimmt die Reaktionsfähigkeit des Menschen ab. Das kann zu einem erhöhten Sturzrisiko führen. Kommen körperliche und/oder geistige Erkrankungen bzw. Einschränkungen hinzu, kann jede Aktivität wie das Ein- und Aussteigen aus dem Bett oder der Gang zur Toilette zur Gefahr werden. Mögliche Sturzfolgen können nicht nur Prellungen, Frakturen oder ähnliches sein. Möglich ist auch ein seelisches Trauma, das zusätzliche Verunsicherung und Hilflosigkeitsgefühle auslösen kann.
Nicht alle Stürze sind vorhersehbar und trotz pflegerischer und therapeutischer Intervention vermeidbar. Unser Ziel ist es aber, das Risiko so weit wie möglich zu reduzieren. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen zur Sturzprophylaxe vor.

Wie hoch ist das individuelle Sturzrisiko?

Wenn Sie als Patientin oder Patient in unser Haus aufgenommen werden, ermitteln wir Ihr individuelles Sturzrisiko und besprechen die notwendigen Präventionsmaßnahmen. Uns interessieren insbesondere folgende Sachverhalte:

  • Vorangegangene Stürze (auch Beinahe-Stürze)
  • Auftretende Gangunsicherheit
  • Nachlassen der körperlichen Leistungsfähigkeit
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Konzentrationsstörung
  • Änderungen der Medikation

Wenn Ihnen weitere Informationen wichtig erscheinen, teilen Sie uns diese bitte mit.

Ältere Frau ist beim Staubsaugen gefallen und liegt auf dem Boden

So lässt sich das Sturzrisiko verringern:

Wir fühlen uns verpflichtet, die häufigsten Gefahrenquellen zu identifizieren und mit Ihrer Unterstützung zu vermeiden. Unsere Aufgaben sind:

  • Risikoeinschätzung und allgemeine Hilfestellung
  • Erstellung einer individuellen Pflegeplanung und eines Therapieplanes
  • Einhaltung des vorhandenen Pflegestandards zur Sturzprophylaxe
  • Bereitstellung und Installation von Bettseitenteilen (bei Bedarf)
  • Bereitstellung individueller Hilfsmittel

Das können Sie tun:

Um das Risiko eines Sturzes zu verringern, reichen ein paar einfache Regeln:

  • Bitte lassen Sie sich die einzelnen Funktionen in Ihrem Zimmer erklären (Bett, Lichtschalter, Klingel, etc.).
  • Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nicht von anderen zu schnellerem Gehen drängen.
  • Tragen Sie rutschfeste und geschlossene Schuhe.
  • Bitte laufen Sie nicht in dunklen Räumen.
  • Bitte vermeiden Sie das Betreten nasser Böden.
  • Achten Sie darauf, dass Sie die Klingel stets gut erreichen können.
  • Bieten Sie bei Bedarf Ihre Hilfe an bzw. nehmen Sie fremde Hilfe an.
  • Nutzen Sie konsequent die Ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (Brille, Gehhilfe etc.).
  • Sprechen Sie uns an, wenn Sie Sorgen und Probleme haben oder Veränderungen Ihres Gesundheitszustands und Ihrer Fähigkeiten bemerken.
  • Wenn Sie gern Socken im Bett tragen, wählen Sie sogenannte „Stoppersocken“.

Umgang mit Delir

Information für Angehörige

Ein Delir gehört zu den häufigen Begleiterscheinungen, von denen Patientinnen und Patienten betroffen sind. Etwa jeder 4. operierte Patient jenseits des 70. Lebensjahres erleidet ein Delir. Die akute Verwirrtheit kann aber auch in Zusammenhang mit anderen Erkrankungen auftreten. Wir haben hier einige wichtige Informationen für Angehörige zusammengefasst.

Was bedeutet akute Verwirrtheit bzw. was ist ein Delir?

Die Form der Verwirrtheit, unter der Ihr Angehöriger leidet, wird Delir genannt und kann einige Stunden bis Tage oder sogar Wochen andauern. Sobald sich der Allgemeinzustand der Patientin oder des Patienten verbessert, nimmt das Delir ab. Der Heilungserfolg ist jedoch abhängig vom Alter, der körperlichen Konstitution und eventuellen Vorerkrankungen der Patientin oder des Patienten. Manchmal bleibt trotz aller Therapie eine Restverwirrtheit bestehen.
Ein Delir kann verschiedene Ursachen haben. Häufige Auslöser sind: 

  • Erkrankungen im demenziellen Formenkreis, Infektionen (z. B. Lungenentzündung), Operationen/Narkosen, Unfälle (z. B. Gehirnerschütterung, Knochenbruch)
  • Vorerkrankungen an Herz und Lunge, Stress, Angst, Mangelernährung, Schwerhörigkeit, Sehschwäche, Obstipation, Probleme beim Wasserlassen, Schlafprobleme (teilweise veränderter Tag-Nacht-Rhythmus), Medikamenteneinnahme

Verlauf

Der Verlauf eines Delirs kann mild bis massiv sein. Folgende Symptome können auftreten:

  • allgemeine Unruhe
  • Desorientierung gegenüber Personen, Ort und Zeit
  • gestörte Kommunikation: Patientin oder Patient kann Gesprächen kaum oder nicht folgen.
  • gestörtes Kurzzeitgedächtnis: Patientin oder Patient kann sich z. B. an gerade Gesagtes nicht erinnern
  • geringe Konzentration
  • eingeschränkte Selbstfürsorge
  • Mühe beim selbstständigen Essen, Waschen und Anziehen
  • beeinträchtigter Tag-Nacht-Rhythmus. Oft schlafen die Patientinnen und Patienten tagsüber und sind nachts hellwach.
  • Halluzinationen (nicht vorhandene Dinge sehen oder hören)
  • Patientinnen und Patienten haben oft Angst. Sie können misstrauisch oder sogar aggressiv reagieren. Manchmal äußern sie Verdächtigungen.
  • Einige Patientinnen und Patienten ziehen sich zurück, schlafen viel oder wirken apathisch.

Diese Symptome können sich von Stunde zu Stunde stark abwechseln.
Wichtig ist: Das alles geschieht ohne Absicht!

Behandlung

Die Ärztin oder der Arzt wird schnellstmöglich die Ursache der Verwirrtheit finden und behandeln. Falls nötig zieht er eine Geriaterin oder einen Geriater hinzu. Als Fachärztinnen und Fachärzte für Altersmedizin sind Geriaterinnen und Geriater darauf  spezialisiert, das Delir zu behandeln.
Neben der medizinischen und medikamentösen Therapie ist es sehr wichtig, den Tag-Nacht-Rhythmus wiederherzustellen, um auf diese Weise das Delir und die Symptome zu  reduzieren.
Die Patientin oder der Patient selbst kann aufgrund seiner akuten Verwirrtheit kaum zur Behandlung beitragen. Mitunter gefährdet er sich und die Behandlung durch seine Unruhe sogar selbst, z. B. indem er venöse Zugänge, Sonden oder Katheter entfernt. Zudem besteht das Risiko, aus dem Bett zu fallen.

Das können Sie als Angehörige und Angehöriger tun

Für Patientinnen und Patienten ist es sehr wichtig, regelmäßig Besuch zu bekommen! Angehörigen bieten wir sogar die Möglichkeit des Rooming-In, also die Mitaufnahme eines Angehörigen im Patientenzimmer. Sie können so 24 Stunden vor Ort sein, um die (nächtliche) Unruhe und Angstzustände abzuschwächen. Dieses Angebot wird von allen Beteiligten als sehr beruhigend erfahren. Weitere wichtige Punkte sind:

Ihr Angehöriger hat absolut keinen Einfluss auf sein Verhalten!

Wenn Ihr Angehöriger eigenartig reagiert, erklären Sie, wer Sie sind und warum Sie kommen. Wenn nötig, wiederholen Sie Ihre Sätze. Ggf. können Sie dem Pflegepersonal Bescheid geben.

Bitte tragen Sie dazu bei, dass Hilfsmittel wie Brille, Hörgeräte oder Zahnprothese mitgebracht und genutzt werden können. Denken Sie an Reserve-batterien, z. B. für die Hörgeräte.

Zur Orientierung tragen vertraute Gegenstände wie eigene Kleidung und Schuhe, Kalender, Armbanduhr, Wecker oder das eigene Kopfkissen bei. Sie können auch ein Foto der Familie in Sichtweite platzieren.

Sprechen Sie ruhig in kurzen, klaren Sätzen. Erzählen Sie Ihrem Familienmitglied, dass es krank ist und im Krankenhaus liegt. Stellen Sie einfache Fragen, z. B. „Hast Du gut geschlafen?“ Bitte keine Doppelfragen wie: „Hast Du gut geschlafen oder bist Du oft wach gewesen?“

Während des Besuches wird es als angenehm empfunden, wenn Sie auf Augenhöhe sitzen. Beruhigend wirkt auch das Festhalten einer Hand im Gespräch. Sie müssen nicht andauernd reden. Oft reicht es schon aus, wenn Sie da sind.

Besuch ist wichtig, aber in Maßen!
Zu viele Personen gleichzeitig können anstrengend und verwirrend sein. Sprechen Sie sich bitte untereinander ab, wer wann zu Besuch kommt. Wenn Sie zu Mehreren kommen, setzen Sie sich an eine Bettseite. Es ermöglicht der Patientin oder dem Patienten, sich auf einen Punkt zu konzentrieren.

Manchmal werden nicht vorhandene Dinge gesehen oder gehört (Halluzinationen) oder Misstrauen geäußert. Die Patientin oder der Patient nimmt die Halluzinationen als Realität wahr. Bitte nicht korrigieren, sondern handeln Sie emphatisch.

Machen Sie sich nicht lustig über das Verhalten. Die Patientin oder der Patient kann sich durchaus bewusst sein, dass sein Verhalten befremdlich wirken kann.

Patientinnen und Patienten, die vor einem Delir bereits Gedächtnisstörungen hatten, können sich später oft noch an ihre Verwirrtheitsphase erinnern. Sie schämen sich für ihr Verhalten und haben Angst, dass ihnen so etwas erneut passiert. 
Sprechen Sie als Angehörige über das Vorgefallene. Sie können deutlich machen, dass das Verhalten durch die akut aufgetretene Verwirrtheit verursacht wurde. Das Gehirn konnte übergangs-weise nicht mehr normal funktionieren, z. B. wegen eines Fieberschubs.

St.-Clemens-Hospital Geldern
Clemensstraße 6
47608 Geldern