für Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besucher des St.-Clemens-Hospitals Geldern
Wir begrüßen Sie herzlich in den Einrichtungen der cusanus trägergesellschaft trier mbH, Betriebsstätte St.-Clemens-Hospital Geldern. Es ist unser Bemühen, allen Patientinnen und Patienten den Aufenthalt im Hause so angenehm wie möglich zu gestalten und alles zu tun, was zur Heilung und Linderung beiträgt. Allerdings erfordert die Behandlung kranker Menschen gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme. Die Hausordnung soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte Patientenversorgung sowie auf den sicheren Betrieb der Einrichtungen, Apparate, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten. Sie ist auf den gesamten Bereich des St.-Clemens-Hospitals Geldern einschließlich der Außenanlagen verbindlich anzuwenden und ergänzt die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, indem Sie folgende Hinweise sorgfältig beachten:
Allgemeine Verpflichtungen
- Wir bitten Sie, den Anordnungen der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals, der Krankenhausverwaltung sowie anderer Mitarbeitenden des Hauses (erkennbar am Namensschild) Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in Brand- und Katastrophenfällen.
- Jede Patientin und jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen notwendigen, angeordneten Hygiene-, Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen.
- Aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes NRW ist in sämtlichen Gebäuden das Rauchen nicht gestattet. Wenn Sie dennoch nicht verzichten wollen und die Ärztin oder der Arzt es Ihnen erlaubt, gibt es außerhalb des Gebäudes einen extra gekennzeichneten Raucherbereich.
- Fernseh- und Audiogeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Bitte berücksichtigen Sie beim Betrieb dieser Geräte auch die Intimsphäre und das Ruhebedürfnis Ihrer Mitpatientinnen und -patienten und passen Sie die Lautstärke der verschiedenen Medien den Umständen an.
- Der Konsum von Drogen und Rauschmitteln (u.a. Cannabis) ist im St-Clemens-Hospital sowie auf dem gesamten Gesundheitscampus St.-Clemens Geldern verboten. Ein Verstoß führt zur sofortigen Entlassung und Benachrichtigung der Polizei. Über den Abbruch der Heilbehandlung erfolgt eine entsprechende Information an den Kostenträger.
- Im Krankenhaus und auf den Stationen gilt ein striktes Alkoholverbot. Bitte beachten Sie, dass Alkohol in Verbindung mit Medikamenten erhebliche Nebenwirkungen verursachen und Ihre Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt medizinische Einwände geltend machen kann.
- Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Krankenhausbereich bedürfen der vorherigen Genehmigung des Klinikdirektors. Bei der Aufnahme privater Fotos/Videos ist zudem die Privatsphäre und der Datenschutz anderer Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden zu wahren.



















