Nach dem Aufenthalt

St.-Clemens-Hospital Geldern

Patienten & Besucher

Checkliste für die Entlassung

Patientinnen und Patienten, die im Anschluss keine weitere Hilfe benötigen, werden in der Regel von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt über den Zeitpunkt ihrer Entlassung informiert. Vor Verlassen des Krankenhauses sind folgende Schritte zu beachten:

Packen

Packen Sie in Ruhe Ihre Tasche und prüfen Sie dabei, ob Sie ihre Kleidung, Kosmetikartikel, Bücher und Wertsachen aus den Schränken, dem Waschraum und der Dusche ausgeräumt haben.
Denken Sie bitte auch an die Wertsachen, die Sie ggf. an der Hauskasse bzw. der Pforte hinterlegt haben.

Abmeldung

Bitte melden Sie sich vor Verlassen des Krankenhauses an der Pforte/Telefonzentrale mit dem erforderlichen Formblatt an der Pforte, damit wir Ihre Daten aus unserem System löschen können.

Zahlung Eigenanteil

Wir sind gesetzlich verpflichtet, für die Krankenhausbehandlung einen Eigenanteil für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres von Ihnen zu erheben. Dieser Betrag wird von uns an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Über Ausnahmen informiert Sie die Patientenaufnahme.
Nach Ihrer Entlassung schicken wir Ihnen die Zahlungsaufforderung zur Zuzahlung per Post zu.

Arztbrief

Je nach Abteilung wird Ihnen der Arztbrief vor der Entlassung ausgehändigt oder direkt an Ihre behandelnde Hausärztin oder Ihren behandelnden Hausarzt versandt.

Heimweg

Wir bitten in Ihrem eigenen Interesse darum, dass Sie für den Heimweg einen geeigneten Transport organisieren. Sollten Sie nicht abgeholt werden können, bestellen wir Ihnen gerne ein Taxi. Bitte wenden Sie sich dann an die Kolleginnen und Kollegen der Pforte.

Entlassmanagement

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patientinnen und Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärztinnen und Ärzten, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patientinnen und Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und Pflegenden im St.-Clemens-Hospital fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. lst es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch ihre Ansprechpartner im St.-Clemens-Hospital informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen informiert und zu den Beratungen hinzugezogen.

Einwilligung der Patientin oder des Patienten

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse die Einwilligung der Patientinnen und Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. lm Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärztinnen und Ärzten, Heilmittelerbringerinnen und -erbringern (z. B. Physiotherapeutinnen und -therapeuten oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten) oder Lieferantinnen und Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patientinnen und Patienten aufnehmen muss. Zu diesem Zweck werden unter Umständen Patientendaten an die Beteiligten übermittelt. Dies setzt eine schriftliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten voraus. Eine entsprechende Einwilligungserklärung wird allen Patientinnen und Patienten bei der Anmeldung im St.-Clemens-Hospital zur Unterschrift ausgehändigt.

Patient unterschreibt Patienteneinwilligung

Entlassmanagement durch externe Stellen

Das St.-Clemens-Hospital kann Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärztinnen und Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patientinnen und Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Kein Entlassmanagement

Wenn die Patientinnen und Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, kann er seine Einwilligung verweigern.  Eine mögliche Folge ist, dass Anschlussmaßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Gleiches gilt bei Widerruf der Einwilligung.

Widerruf der Einwilligung

Eine bereits erteilte Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, muss der vollständigen Widerruf gegenüber dem St.-Clemens-Hospital erklärt werden.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so muss der Widerruf entsprechend formuliert werden.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte

Pflegeüberleitung, Pflegeberatung und Pflegetraining

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Clemensstraße 6
47608 Geldern